Energie für Neues
31. März 2020
Stadtwerke stehen zur Seite
Die Bundesregierung hat für Verbraucher und kleine Firmen Sonderregelungen für Energieabschläge bestimmt. Was das bedeutet und wie die Stadtwerke Gewerbebetriebe unterstützen.
HUSUM. Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht, mit Energie und Wasser versorgt zu werden. Und muss für die Kosten aufkommen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Corona-Lage geht er jetzt weiter: Haushalte und Kleinstunternehmer bekommen rückwirkend zum 8. März mehr Spielraum, wenn sie durch die aktuellen Einschränkungen wegen der Corona-Lage ihren Zahlungen nicht mehr nachkommen können. „Wir lassen unsere Kunden nicht im Regen stehen“, sagt Benn Olaf Kretschmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum. Wer nachweislich zum Beispiel durch Schließungen von Läden oder Betrieben nicht zahlen kann, darf Zahlungen für Strom, Gas, Wärme oder Wasser in Absprache aussetzen. „Wie dieser gesetzliche Nachweis aussehen soll, ist derzeit noch unklar. Deswegen helfen wir allen unseren Kunden unabhängig von dieser Regelung schnell, einfach und unbürokratisch“, sagt der Stadtwerke-Chef. Er bittet Kunden, die betroffen sind, sich beim Kundenservice-Team der Stadtwerke telefonisch oder per E-Mail zu melden. „Gemeinsam finden wir eine Lösung, die langfristig trägt. Denn einfach nur Abschläge aussetzen verschiebt das Problem.“ Abschläge sind dafür da, die gesamten Energiekosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen; bleibt der tatsächliche Energieverbrauch gleich, tun das auch die Kosten. Lediglich die Fälligkeit wird verschoben.
Gewerbebetriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. „Als kommunales Unternehmen haben wir eine besondere Verantwortung für den Standort Husum. Jetzt geht es darum, den Menschen und Wirtschaftsunternehmen rasch und unkompliziert zu helfen“, sagt Benn Olaf Kretschmann. Gewerbebetriebe können nach Rücksprache mit den Stadtwerken ihre Abschläge individuell absenken. Um die gesellschaftlichen Folgen der Corona-Lage abzumildern, leisten auch die Stadtwerke Husum ihren Beitrag: Setzt ein Kunde seine Zahlungen aus, müssen die Stadtwerke die fälligen Umlagen, Abgaben und Entgelte dennoch an die staatlichen Stellen abführen und vorstrecken. „Der Gesetzgeber mutet uns Energieversorgern hier eine deutliche finanzielle Belastung zu. Wir springen tatsächlich für unsere Kunden ein. Das können wir nur tun, weil wir über eine wirtschaftlich solide Basis verfügen“, betont er. Bei einigen Billiganbietern könnte die Lage hingegen schwierig werden. Wessen Energielieferant Pleite geht, kann auf die Stadtwerke bauen. Sie springen dann als Grundversorger ein.
Bei den Stadtwerken ist das Kundencenter-Team weiterhin unter 04841 8997-333 und per E-Mail an kundenberatung@stadtwerke-husum.de erreichbar. Um die sichere Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser kümmern sich indes die Stadtwerke Husum Netz GmbH als Tochtergesellschaft der Husumer Stadtwerke. Dort ist man gut vorbereitet: Schichtpläne und neue Teamstrukturen minimieren ein Infektionsrisiko; darüber hinaus stehen die Stadtwerke-Unternehmen im engen Austausch mit Stadt und dem Eigenbetrieb Stadtwerken Husum Abwasser.