Nutzungs­verein­barungen Friesencloud

für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Diensten der Stadtwerke Husum

Vorbemerkung:

Die Stadtwerke Husum unterhalten eine internetgestützte Plattform (FRIESENCLOUD), auf der ihren Strom- und/oder Gaskunden die Möglichkeit geboten wird, Dateien online zu speichern, zu verwalten, zu nutzen und zu teilen. Die für die Stadtwerke Husum und die teilnehmenden Kunden in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten sollen mit den nachstehenden Nutzungsbedingungen geregelt werden.

§ 1 Nutzerkreis, Zustandekommen des Vertrages

  1. Nutzer der FRIESENCLOUD können nur Verbraucher (teilnehmende Kunden) sein.
  2. Der Vertrag über die Nutzung der FRIESENCLOUD kommt auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zwischen den Stadtwerken Husum und dem teilnehmenden Kunden zustande, sobald der Kunde nach Erhalt der Zugangsdaten durch das Abhaken der Checkboxen „Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert“ und „Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert“ den Login durchgeführt hat.

§ 2 Gegenstand der Nutzung

Die Stadtwerke Husum stellen dem Kunden unentgeltlich den Zugang zu der von ihr eingerichteten und betriebenen STADTWERKE HUSUM CLOUD zur Nutzung in dem nachstehend definierten Umfang zur Verfügung. Die FRIESENCLOUD ist erreichbar über die Internetadresse https://app.FRIESENCLOUD.de

Mit der Einräumung des Zugangs erhält der Kunde die Möglichkeit und Berechtigung, auf die FRIESENCLOUD über das Internet zuzugreifen und deren Funktionalitäten im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen zu nutzen, insbesondere Dateien online zu speichern, zu verwalten und zu teilen.

Sämtliche Verpflichtungen der Stadtwerke Husum aus diesen Nutzungsbedingungen gelten nur hinsichtlich der FRIESENCLOUD und deren Funktionalitäten. Andere von den Stadtwerken Husum angebotene Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

§ 3 Zugang zur FRIESENCLOUD

Mit Beginn des Nutzungsverhältnisses (§ 1 dieser Bedingungen) erhält der Kunde die Zugangsdaten zur FRIESENCLOUD. Der Zugang erfolgt entweder über das Webportal der FRIESENCLOUD oder über die vom Kunden vorzunehmende Installation der Software „Nextcloud“ (https://nextcloud.com/install/).

§ 4 Nutzungsrecht des Kunden an der FRIESENCLOUD

  1. Die Stadtwerke Husum räumen dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, die FRIESENCLOUD über das Internet zu nutzen. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.
  2. Das Nutzungsrecht in dem bezeichneten Umfang schließt die Nutzung etwaiger Updates oder Upgrades der FRIESENCLOUD ein.
  3. Der Kunde darf Web-App und Cloud-Software nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Cloud notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt für die Web-App das Laden in den Arbeitsspeicher und für die Cloud-Software das Laden in den Arbeitsspeicher sowie das Installieren auf der eigenen Hardware des Kunden, von der aus auf die FRIESENCLOUD zugegriffen werden soll.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die FRIESENCLOUD zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu nutzen, zu vervielfältigen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und/oder außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren, so dass ein Missbrauch durch Dritte unmöglich ist. Das persönliche Passwort ist mehrmals jährlich zu ändern. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde sein Passwort unverzüglich zu ändern.
  6. Sofern nicht die §§ 69 d und 69 e UrhG zwingend eine Rechtseinräumung vorsehen, werden dem Kunden keine weiteren Rechte an der Software eingeräumt.

§ 5 Nutzung der FRIESENCLOUD und Verfügbarkeit

  • Die Nutzung der STADTWERKE HUSUM erfolgt über ein Webportal sowie über eine App für mobile Endgeräte. Die App erfordert eine aktive Internetverbindung.
  1. Der Kunde ist nicht befugt, technische Beschränkungen der FRIESENCLOUD, der App oder des Webportals zu umgehen, zu hacken oder zu verändern.
  2. Eine Garantie für eine durchgängige Verfügbarkeit der Cloud wird nicht übernommen. Vorübergehende Unterbrechungen und /oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit sowie auch Datenverluste können sich insbesondere aufgrund von Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen und Wartungsarbeiten und bei technischen Störungen (z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehlern, technischer Probleme in den Datenleitungen) sowie bei Maßnahmen ergeben, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen. Die Stadtwerke Husum behalten sich Wartungsarbeiten grundsätzlich, aber nicht ausschließlich, täglich zwischen 0 Uhr und 6 Uhr vor.

§ 6 Datenspeicherung

  1. Die Stadtwerke Husum überlassen dem Kunden einen kundenspezifischen Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der FRIESENCLOUD nach Maßgabe der vorliegenden Nutzungsbedingungen.
  2. Der Kunde kann auf diesem Server unter Verwendung von FRIESENCLOUD Daten ablegen. Während der Übertragung der Daten von der Hardware des Kunden zum FRIESENCLOUD-Server werden diese Daten verschlüsselt. Die Server werden in dem zertifizierten Rechenzentrum der WindCloud GmbH, 25917 Enge-Sande gehostet.
  3. Die Stadtwerke Husum übernehmen nur die Verpflichtung, den Speicherplatz zur Verfügung zu stellen, nicht aber Verwahrungs- oder Obhutsverpflichtungen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten Daten.
  4. Die Stadtwerke Husum sind verpflichtet, geeignete und zumutbare Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
  5. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens der Stadtwerke Husum besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
  6. Der Kunde räumt den Stadtwerken Husum als Provider das einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränkte Recht ein, die in der FRIESENCLOUD gespeicherten bzw. zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Die Stadtwerke Husum sind auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Sofern sich die Stadtwerke Husum bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Stadtwerke Husum berechtigt, die vorgenannten Rechte auf diese Dritten als Unterauftragnehmer zu übertragen.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und den Stadtwerken Husum Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, jede Handlung zu unterlassen, die zu einer Beeinträchtigung des reibungslosen Betriebs der FRIESENCLOUD und/oder zu einer übermäßigen Belastung der IT-Systeme der Stadtwerke Husum führen kann.
  3. Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte ablegen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, behördliche Auflagen oder die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
  4. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, folgende Handlungen zu unterlassen:
    1. Das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, das Gleichbehandlungsgebot, Datenschutzrecht und sonstiges Recht verstoßender und/oder strafrechtlich relevanter Inhalte, Dienste und/oder Produkte.
    2. Die Verwendung von Inhalten, durch die andere Nutzer oder Dritte beleidigt, verleumdet oder herabgesetzt werden.
    3. Die Nutzung, das Bereitstellen und Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechten) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
  5. Unabhängig von einem Gesetzesverstoß ist der Kunde verpflichtet, bei der Einstellung von eigenen Inhalten in die FRIESENCLOUD Folgendes zu unterlassen:
    1. Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien.
    2. Verbreitung und/oder Kommunikation anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. solcher Inhalte, die geeignet sind, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche und/oder psychische Gewalt oder sonstige rechtswidrige oder unethische Handlungen zu fördern oder zu unterstützen.
  6. Sollten die Stadtwerke Husum, auf welche Weise auch immer, Kenntnis davon erlangen, dass das Einstellen von Inhalten durch den Kunden oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen in § 7 dieser Nutzungsbedingungen geführt haben, oder sollten konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es zu seinem solchen Verstoß kommen wird, sind die Stadtwerke Husum berechtigt, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren und zu entfernen.
  7. Der Kunde stellt die Stadtwerke Husum und alle etwaigen Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der FRIESENCLOUD durch den Kunden entstehen bzw. auf den von ihm eingestellten Daten beruhen. Die Stadtwerke Husum sind insbesondere von Ansprüchen freizustellen, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ergeben, die mit der Nutzung der FRIESENCLOUD verbunden sind. Sämtliche Kosten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen, hat der Kunde zu ersetzen. Erkennt der Kunde, dass die Geltendmachung solcher Ansprüche droht, hat er die Stadtwerke Husum unverzüglich zu unterrichten.

§ 8 Mängelhaftung/Haftung

  1. Die Stadtwerke Husum stellen die Funktions- und Betriebsbereitschaft der FRIESENCLOUD nach den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sicher.
  2. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern den Stadtwerken Husum nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.
  3. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtwerke Husum sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Stadtwerke Husum, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Stadtwerke Husum nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch die Stadtwerke Husum, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Stadtwerke Husum haften dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haften die Stadtwerke Husum auch in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die Stadtwerke Husum haften im Fall von Nr. 8.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Stadtwerke Husum.
  6. Eine etwaige Haftung der Stadtwerke Husum für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Zu den Qualitätsansprüchen von der Stadtwerke Husum gehört es, verantwortungsbewusst mit den vom Kunden eingestellten bzw. übermittelten Daten umzugehen. Die sich aus der Nutzung der FRIESENCLOUD ergebenden personenbezogenen Daten werden von den Stadtwerken Husum daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften gestattet ist. Die Stadtwerke Husum werden personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend den Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts behandeln sowie ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergeben.
  2. Ergänzend wird auf die beigefügte Datenschutzerklärung verwiesen.
  3. Die Stadtwerke Husum werden Mitarbeitern und Subunternehmern nur insoweit Zugang zu den in der FRIESENCLOUD gespeicherten Daten gewähren, als dies zur Erbringung der vertraglichen Pflichten und zur Erfüllung der vertraglichen Ziele erforderlich ist.

§ 10 Änderungsvorbehalt

  1. Die Stadtwerke Husum sind jederzeit berechtigt, bereitgestellte Angebote der FRIESENCLOUD zu ändern und die Bereitstellung von Angeboten zeitlich zu befristen oder einzustellen sowie neue Angebote verfügbar zu machen. Die Stadtwerke Husum werden bei derartigen Maßnahmen jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Leistungen oder Teilleistungen.
  2. Die Stadtwerke Husum behalten sich das Recht vor, die Bedingungen für die Nutzung der FRIESENCLOUD jederzeit auch während des bestehenden Nutzungsverhältnisses zu ändern oder zu ergänzen. Über derartige Änderungen bzw. Ergänzungen werden die Stadtwerke Husum den Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderungen bzw. Ergänzungen in Kenntnis setzen.

§ 11 Laufzeit, Kündigung, Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Vertragsabschluss (§ 1 Ziffer 2) und ist unbefristet.
  2. Dem Kunden bleibt es mit Rücksicht auf die Unentgeltlichkeit unbenommen, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Kündigung zu beenden.
  3. Die Stadtwerke Husum sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn der Kunde die ihm gemäß § 7 obliegenden Pflichten verletzt oder gegen die Regelung der Nutzungsrechte in § 4 verstoßen hat.
  4. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Geht die von den Stadtwerken Husum ausgesprochene Kündigung deshalb nicht zu, weil der Kunde entgegen § 7 Ziffer 1 eine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, wird ihre Wirkung auf den Tag der Absendung des Kündigungsschreibens fingiert.
  5. Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde den Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Husum kündigt und in der Folgezeit weder einen aktiven Stromlieferungsvertrag noch einen aktiven Gaslieferungsvertrag mit den Stadtwerken Husum unterhält.
  6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Recht des Kunden, die FRIESENCLOUD zu nutzen. Der Kunde ist gehalten, seine Daten innerhalb von 3 Monaten aus der Cloud zu entfern. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Zugang zu den Daten gesperrt. Die Daten werden anschließend gelöscht.

§ 12 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Nutzung der FRIESENCLOUD ist für die Strom- und/oder Gaskunden der Stadtwerke Husum unentgeltlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf diese Nutzungsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Einheitlicher Erfüllungsort ist Husum.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Vertraglich vorgesehene einseitige Änderungs- und Anpassungsrechte der Stadtwerke Husum können auch in Textform erfolgen.

Das sind die Vorteile deiner Friesencloud:

  • Kostenloser Speicherplatz zur Datensicherung

  • Gespeicherte Dateien stehen Dir an jedem Ort, auf jedem Gerät zur Verfügung

  • Programme für PC und mobile Geräte (Android, IOS) zur Verwaltung der Cloud-Daten
  • Office Funktionalität enthalten: Office Dokumente öffnen und erstellen, ohne dass ein lokales Office installiert werden muss
  • Daten aus der Cloud können auch mit Externen geteilt werden
  • Umweltfreundliche Datenspeicherung auf regional stationiertem Server in Nordfriesland