Wie verhalte ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten?

Monatsabschläge und Rechnungen müssen in der Regel pünktlich zu den genannten Fälligkeiten beglichen werden. Dennoch können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Du in Zahlungsschwierigkeiten gerätst oder sogar zahlungsunfähig wirst.

Im Falle einer absehbaren Zahlungskrise (warte nicht bis zur ersten Mahnung) setz Dich bitte umgehend mit deinem Kundenberatern in Verbindung. Je früher, desto besser. Denn nur so können unangenehme Kosten durch Beauftragung von Inkassounternehmen oder Sperrkassierer vermieden werden.

Telefon: 04841 8997-333
E-Mail: mahnwesen@stadtwerke-husum.de

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:

  • Barzahlen bei einem unserer Partnerunternehmen
  • Kontaktlos per Girocard oder Smartphone
  • Überweisung (Unter Angabe der Kundennummer und Rechnungseinheit)

Hierfür sende bitte den Nachweis über Deine Kontenbelastung an mahnwesen@stadtwerke-husum.de

Welche Kosten kommen bei einer Sperrung auf Dich zu?

Im Zuge des Inkasso- bzw. Sperrversuchs gemäß unseren allgemeinen Versorgungsbedingungen werden folgende Kosten (innerhalb der Geschäftszeiten) berechnet (Stand 01.01.2022):

  1. Nachinkassogang: 20,00 €, Sperrkosten: 70,00 €
  2. Nachinkassogang: 45,00 €, Entsperrkosten: 83,30 €

Zusätzliche Kosten entstehen u. a. für eine Wiederinbetriebnahme der Anlagenteile durch einen eingetragenen Fachbetrieb (z. B. Druckprobe der Erdgasanlage). Wir behalten uns vor, zum Schutz der Energieverteilungsanlage (z. B. bei Zählerausbau) den Eigentümer der Liegenschaft über unser Vorhaben zu Informieren.

Wie kann die Sperrung abgewendet werden?

Ist ein grundversorgter* Kunde nicht in der Lage, den angemahnten Zahlungsrückstand fristgemäß zu begleichen, so ist dem Kunden die Möglichkeit gegeben, eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Diese würde es ermöglichen, die bestehenden Zahlungsrückstände in monatlichen Raten auszugleichen. Das Muster für eine Abwendungsvereinbarung findest Du hier. Diese ist unterschrieben bis spätestens in der Ankündigung genannten Zahlungsfrist per Post, per Mail oder persönlich im Kundencenter einzureichen.

Bei Unklarheiten wende Dich bitte an mahnwesen@stadtwerke-husum.de oder 04841/8997-159. Die Vereinbarung erhält erst ihre Gültigkeit durch eine Bestätigung seitens der Stadtwerke Husum GmbH. Wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ist eine Ablehnung möglich.

* Grundversorgung. Hier Haushaltskunde

Voraussetzung für die Wiederherstellung der Versorgung ist der vollständige Ausgleich der Gesamtforderung. Diese setzt sich aus dem aktuellen Saldo (ggf. eine Zwischenabrechnung per Sperrdatum), sowie den Mahn-, Sperr- und Entsperrkosten zusammen. Inbegriffen sind ggf. auch Schulden aus alten Versorgungsverträgen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:

  • Barzahlen bei einem unserer Partnerunternehmen
  • Kontaktlos per Girocard oder Smartphone
  • Überweisung (Unter Angabe der Kundennummer und Rechnungseinheit)

Hierfür sende bitte den Nachweis über Deine Kontenbelastung an mahnwesen@stadtwerke-husum.de

Im Anschluss vereinbare bitte telefonisch unter 04841/8997-159 einen Termin zur Wiederherstellung der Versorgung. Bitte beachte, dass die Öffnung bis zu drei Werktage dauern kann. Wiederherstellungen finden während der Öffnungszeiten statt. Wenn die Anlage in Betrieb/unter Spannung gesetzt wird, müssen alle Verbrauchsgeräte ausgeschaltet sein. Daher muss eine Person bei diesem Termin anwesend sein und dies mit Unterschrift bestätigen.