Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:
- Kontaktlos per Girocard oder Smartphone
- Überweisung (Unter Angabe der Kundennummer und Rechnungseinheit)
Hierfür sende bitte den Nachweis über Deine Kontenbelastung an mahnwesen@stadtwerke-husum.de
Welche Kosten kommen bei einer Sperrung auf Dich zu?
Im Zuge des Inkasso- bzw. Sperrversuchs gemäß unseren allgemeinen Versorgungsbedingungen werden folgende Kosten (innerhalb der Geschäftszeiten) berechnet (Stand 01.01.2022):
- Nachinkassogang: 20,00 €, Sperrkosten: 70,00 €
- Nachinkassogang: 45,00 €, Entsperrkosten: 83,30 €
Zusätzliche Kosten entstehen u. a. für eine Wiederinbetriebnahme der Anlagenteile durch einen eingetragenen Fachbetrieb (z. B. Druckprobe der Erdgasanlage). Wir behalten uns vor, zum Schutz der Energieverteilungsanlage (z. B. bei Zählerausbau) den Eigentümer der Liegenschaft über unser Vorhaben zu Informieren.
Wie kann die Sperrung abgewendet werden?
Ist ein grundversorgter* Kunde nicht in der Lage, den angemahnten Zahlungsrückstand fristgemäß zu begleichen, so ist dem Kunden die Möglichkeit gegeben, eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Diese würde es ermöglichen, die bestehenden Zahlungsrückstände in monatlichen Raten auszugleichen. Das Muster für eine Abwendungsvereinbarung findest Du hier. Diese ist unterschrieben bis spätestens in der Ankündigung genannten Zahlungsfrist per Post, per Mail oder persönlich im Kundencenter einzureichen.
Bei Unklarheiten wende Dich bitte an mahnwesen@stadtwerke-husum.de oder 04841/8997-159. Die Vereinbarung erhält erst ihre Gültigkeit durch eine Bestätigung seitens der Stadtwerke Husum GmbH. Wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ist eine Ablehnung möglich.
* Grundversorgung. Hier Haushaltskunde