Rechtliche Hinweise
Auf dieser Seite findest Du alle aktuellen rechtlichen Informationen wie z.B. zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Widerrufsrecht, Informationspflichten usw. – Wir erklären Dir, aus welchen Bestandteilen sich Deine Strom- bzw. Gaspreise zusammensetzen und geben Hinweise zum Verbraucherschutz.
Grundversorgungs-Verordnungen Strom/Gas
und Ergänzende Bedingungen
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität oder mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Hier findest Du die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom, die Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV:
- Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
gültig ab 01.12.2021
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
gültig ab 01.05.2010
- Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Strom
gültig ab 01.08.2024
Hier findest Du die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas, die Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV:
- Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
gültig ab 01.12.2021
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
gültig ab 01.05.2010
- Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Gas
gültig ab 01.08.2024
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Hier findest Du die Strompreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden:
- Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Strom
gültig ab 01.05.2023 - Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Strom
gültig ab 01.01.2024
Hier findest Du die Gaspreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden:
- Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Gas
gültig ab 01.05.2023 - Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Gas
gültig ab 01.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Gas und Strom
Hier findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom
Stand: 01.11.2022 - Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas
Stand: 01.11.2022
Widerrufsrecht
Recht, Folgen und Belehrung
Hier findest Du Informationen zum Widerruf und das Widerrufsformular:
- Widerrufsbelehrung und -formular
Stand: 06.08.2014
Strompreisbestandteile
So berechnet sich der Strompreis
Der Netto-Grundpreis und der Netto-Arbeitspreis setzen sich aus drei Hauptkostenbestandteilen zusammen: Strombeschaffung, Service und Vertrieb – Konzessionsabgaben und Netzentgelte – Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Netto-Arbeitspreis enthält die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Zum 01.01.2024 enthält der Arbeitspreis folgende hoheitliche Belastungen:
Stromsteuer | 2,050 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,320 Ct/kWh |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 0,000 Ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,275 Ct/kWh |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,643 Ct/kWh |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore Netzumlage) | 0,656 Ct/kWh |
Umlage nach § 18 der Verordnung für abschaltbare Lasten | 0,000 Ct/kWh |
Entwicklung der gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen 2012 bis 2021
Erläuterung zu den hoheitlichen Preisbestandteilen:
Stromsteuer/Energiesteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wurde die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrkosten wurden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die EEG-Umlage wurde gesetzlich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt zukünftig durch den Bundeshaushalt.
KWK-G-Umlage: Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage: Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage für abschaltbare Lasten: Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV ist eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit fördern soll. Entspr. § 20 Abs.2 AbLaV trat die Verordnung am 1. Juli 2022 größtenteils außer Kraft. In 2023 wird keine AbLaV-Umlage mehr erhoben. Der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2021 und des Rumpfjahres 2022 wird entsprechend der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nach den Regelungen der ARegV netzentgeltmindernd bei den Übertragungsnetzbetreibern eingebracht.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Gaspreisbestandteile
So berechnet sich der Gaspreis
Der Netto-Grundpreis und der Netto-Arbeitspreis setzen sich aus drei Hauptkostenbestandteilen zusammen: Gasbeschaffung, Service und Vertrieb – Konzessionsabgaben und Netzentgelte – Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Netto-Arbeitspreis enthält die Energiesteuer, die Konzessionsabgabe und die Regel- und Ausgleichsenergieabgabe.
Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Der Arbeitspreis enthält folgende hoheitliche Belastungen:
Energiesteuer | 0,55 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Kochen und Warmwasser) | 0,51 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe (sonstige Lieferungen an Tarifkunden) | 0,22 Ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Sondervertragskunden) | 0,03 Ct/kWh |
Bilanzierungsumlage | 0,00 Ct/kWh |
C02-Preis | 0,816 Ct/kWh |
Gasspeicherumlage (ab 01.01.2024) | 0,186 Ct/kWh |
(netto zzgl. 7% Umsatzsteuer, statt üblicherweise 19%. Die verringerte Umsatzsteuer von 7% gilt bis 31.03.2024.)
Ansprüche gegen Netzbetreiber
Hilfe bei Versorgungsstörungen
Die Stadtwerke Husum GmbH sind als Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Elektrizitätsversorgung und Gasversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.
Netzbetreiber im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Husum GmbH sind die Stadtwerke Husum Netz GmbH, Sitz der Gesellschaft: Husum, Eintragung: Amtsgericht Flensburg HRB 6547 FL
Netzbetreiber im Grundversorgungsgebiet der E.ON Energie Deutschland GmbH ist die Schleswig-Holstein Netz AG, Sitz der Gesellschaft: Quickborn, Eintragung: Amtsgericht Pinneberg HRB 8122 PI
Verbraucherschutz
Außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung
Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 (Mo. – Fr. 9:00 – 12:00 Uhr)
Fax: 030 22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Für Strom und Gas:
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Husum GmbH und dem Kunden über den Gegenstand eines Vertrages im Bereich Strom und Gas kann der Kunde, soweit die Stadtwerke Husum GmbH die zugrundeliegende Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den Stadtwerken Husum GmbH beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, sich an folgende Stelle wenden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Sollte der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den vorgenannten Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie stellen, sind die Stadtwerke Husum GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Für Fernwärme:
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Fernwärme betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der (bundesweiten Allgemeinen oder sonst zuständigen) Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Kontaktdaten der bundesweiten Allgemeinen Schlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse ist: info@stadtwerke-husum.de
Informationspflicht
gemäß Energiedienstleistungsgesetz
Informationen gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) findest Du auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz geführte Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen (www.bfee-online.de) und in den Berichten der Bundesstelle für Energieeffizienz gemäß §6 Abs. 1 EDL-G.
Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G bekommst Du außerdem bei der Deutschen Energie-Agentur dena (www.dena.de) und dem Gebäudeenergieberater-Ingenieure-Handwerker Nord e.V. (www.gih-nord.de).
Marktkommunikation
Kontaktdatenblätter und Zertifikate
EEG-Belastungsausgleich
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015
Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Husum GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2015 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2016 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.
Letztverbraucherabsatz 2015: 91.063.602 kWh
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014
Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Husum GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2014 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2015 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.
Letztverbraucherabsatz 2014: 88.385.219 kWh