Energie für Neues

14. August 2018

Oberlandes­gericht gibt Stadtwerken Husum Recht

Kunde hat über Jahre falsche Zählerstände übermittelt – Irreführung fliegt bei Zählerwechsel auf – Energierechnung von rund 15.000 Euro ist rechtens – Energielieferant gewinnt Prozess

HUSUM. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat der Stadtwerke Husum GmbH im Prozess gegen einen Husumer Kunden Recht gegeben: Er muss die Energierechnung der Stadtwerke aus dem Jahr 2015 in voller Höhe bezahlen. Das sind rund 15.000 Euro. Die Ursache für den ungewöhnlich hohen Rechnungsbetrag hat betreffender Kunde selbst gelegt: Wie das Gericht feststellt, hat er über Jahre hinweg den Stadtwerken Husum falsche Zählerstände übermittelt. Sie suggerierten niedrigere Verbräuche für Strom und Gas. Aufgeflogen ist die Irreführung durch einen turnusmäßigen Zählertausch des Netzbetreibers Husum Netz im Jahr 2015.

Dieser gab die abgelesenen Werte der ausgebauten Gas- und Stromzähler an die Stadtwerke Husum durch. Daraus ergab sich, dass der tatsächliche Verbrauch an Strom und Gas deutlich über den Werten lag, die die mitgeteilten Zählerstände vorgaben. Betreffender Kunde jedoch behauptete lautstark, das könne nicht sein. Er ging an die Öffentlichkeit mit der Behauptung, die Zähler würden nicht richtig messen.

Zwei unabhängige Gutachter haben jedoch bestätigt: Die Zähler der Netztochter Husum Netz maßen korrekt. „Angriff ist eben nicht die beste Verteidigung. Wer öffentlich falsche Behauptungen aufstellt, muss damit rechnen, dass wir so etwas nicht auf uns sitzen lassen werden“, sagt Benn Olaf Kretschmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum zum gewonnenen Prozess. Da in den Jahren des Betrugs immer zu wenig für Strom und Gas bezahlt worden ist, fiel die Energierechnung nach dem Zählertausch entsprechend hoch aus. Der Kunde zahlte nicht. Die Stadtwerke gingen vor Gericht.

Das Landgericht Flensburg gab in seinem Urteil vom Dezember 2017 den Stadtwerken Husum in der Sache Recht, verlangte jedoch eine anteilige Berechnung des Verbrauchs zu den jeweils gültigen Preisen.

Die Stadtwerke gingen in Berufung, der Beklagte auch – wenn auch aus anderer Motivation. Er war nach wie vor nicht zahlungseinsichtig. Das Oberlandesgericht teilt in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 die Auffassung der Stadtwerke: Auch wenn der hohe Energieverbrauch nicht innerhalb eines Jahres aufgetreten ist, muss der Verbrauch in Einklang mit den Strom- und Gas-Grundversorgungs­verordnungen nicht geschätzt und über mehrere Jahre verteilt werden. Grundlage der Rechnung bleibt der tatsächlich abgelesene Zählerstand. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Jetzt steht fest: Unsere Rechnung war korrekt“, erklärt Benn Olaf Kretschmann, „der Kunde muss zahlen.“ Natürlich sei es unangenehm, wenn eine Vertragsbeziehung vor Gericht ende, „es gebietet aber der Respekt gegenüber allen anderen Kunden, dass wir solche Manipulationen konsequent aufarbeiten – vor allem wenn sie so lautstark geäußert werden wie in diesem Fall“, hält der Stadtwerke-Chef fest. „Wir vertrauen unseren Kunden, wenn sie ihre Zähler selbst ablesen und deren Stände übermitteln. Wir dürfen nicht zulassen, dass so ein Einzelfall unseren Ruf und die gute Beziehung zu unseren Kunden erschüttert, schon gar nicht als kommunales Unternehmen. Denn indirekt sind an den Stadtwerken Husum alle Bürger beteiligt. Da braucht es Ehrlichkeit auf beiden Seiten.“

Bild: Nach 16 Jahren erreicht ein Ferraris-Stromzähler wie dieser das Ende der Eichgültigkeit. Beim turnusmäßigen Tausch liest dann ausnahmsweise ein Mitarbeiter des Netzbetreibers ab (Foto: Stadtwerke Husum).

Ansprechpartner für die Presse:

Norbert Jungjohann                                 
Geschäftsführer der Husum Netz
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Benn Olaf Kretschmann
Geschäftsführer der Stadtwerke Husum
Telefon: 04841 8997-120
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Doris Hartung-Schach
Stadtwerke Husum GmbH
Am Binnenhafen 1
25813 Husum
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