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Lieferantenwechsel
Neue Regelungen für Strom-Lieferverträge
Neue Regelungen für Strom-Lieferverträge Gesetzliche Neuerung zum schnellen Lieferantenwechsel wirkt sich auf Bearbeitung von Umzügen aus – Adresswechsel müssen dem Stromlieferanten 14 Tage vor Umzug mitgeteilt werden