Energie für Neues

15. Mai 2025

Neue Regelungen für Strom-Lieferverträge

Gesetzliche Neuerung zum schnellen Lieferantenwechsel wirkt sich auf Bearbeitung von Umzügen aus – Adresswechsel müssen dem Stromlieferanten 14 Tage vor Umzug mitgeteilt werden

HUSUM. Am 6. Juni wird eine Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes wirksam: Laut Paragraf 20a müssen Stromlieferanten Lieferantenwechsel dann innerhalb von 24 Stunden technisch abwickeln. Durch die neue Regelung der Bundesregierung verkürzt sich die Bearbeitungszeit, wenn Verbraucher den Stromlieferanten wechseln möchten. Auswirkungen auf die Kündigungsfristen der Stromlieferverträge hat das keine. Sie bleiben wie gehabt. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Neuerung auch auf die Abwicklung von Umzügen in Bezug auf den Stromvertrag auswirkt: Die Stadtwerke Husum GmbH (Stadtwerke Husum) informiert darüber, dass Adressänderungen künftig 14 Tage vor dem Umzug an den Stromversorger übermittelt werden müssen. „Ab 6. Juni können wir und alle anderen Stromversorger Umzüge technisch nur noch dann abwickeln, wenn der Termin in der Zukunft liegt. Die rückwirkende Bearbeitung von Umzügen ist nicht mehr möglich“, erläutert Martina Brandt, Vertriebsleiterin bei den Stadtwerken Husum. Wird beispielsweise ein Auszug nicht vorab angekündigt, kann es dazu kommen, dass der Liefervertrag weiterläuft und der Nachmieter Strom auf Kosten des Vormieters verbraucht. Die Regelung greift völlig unabhängig davon, ob beim Umzug der Stromlieferant gewechselt oder der alte Vertrag mitgenommen wird.
Die 14 Tage Vorankündigung sind auch dann relevant, wenn bei einer Immobilie der Besitzer wechselt. Martina Brandt erläutert: „Insbesondere Vermieter und Hausverwaltungen werden viel damit zu tun haben. Deshalb raten wir ihnen, diese Informationen an ihre Mieterinnen und Mieter zu kommunizieren.“ Die Vertriebsleiterin betont: „Fragen beantworten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter jederzeit gerne.“

Umzüge 14 Tage vorher ankündigen
Wer den Wohnsitz wechselt, sollte sich also spätestens 14 Tage vor dem Umzug bei seinem Stromversorger melden. Neu ist auch, dass der Zählerstand tagesgenau am Umzugstag übermittelt werden muss. Hier gilt die 24-Stunden-Frist. Damit die Zuordnung der betroffenen Zählpunkte künftig leichter wird, ist ab 6. Juni die Angabe der so genannten Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, nötig. Nur über diese elfstellige Nummer ist die genaue Verbrauchsstelle eindeutig identifizierbar. Sie findet sich auf der Jahresverbrauchsabrechnung oder kann beim zuständigen Messstellenbetreiber erfragt werden.

Ansprechpartner für die Presse:

Doris Hartung-Schach
Stadtwerke Husum GmbH
Am Binnenhafen 1
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