Energie für Neues
10. Oktober 2024
Stromzähler werden intelligent
Husum Netz will im kommenden Jahr knapp 400 intelligente Messsysteme einbauen – Einbau muss gemäß Messstellenbetriebsgesetz bis 2032 erfolgen – Netzbetreiber informiert per Anschreiben
HUSUM. 2025 ist es so weit: Gut 400 Netzkundinnen und Netzkunden in Husum stattet die Stadtwerke Husum Netz GmbH (Husum Netz) als grundzuständige Messstellenbetreiberin dann mit einem intelligenten Messsystem aus. Weitere folgen in den kommenden Jahren. Wer ab Januar ein intelligentes Messsystem, auch bekannt unter dem Begriff „Smart Meter“, erhält, bekommt in diesen Tagen Post von der Husum Netz. Bis 2032 sollen die Messysteme, bestehend aus elektronischem Stromzähler und Kommunikationseinheit (das so genannte Gateway) oder der elektronische Stromzähler allein deutschlandweit verbaut sein; so will es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Bundesregierung. Für Husum rechnet die Husum Netz mit insgesamt gut 2.000 dieser Messstellen, die bis dahin intelligent werden müssen. „Der Smart Meter Rollout ist ein wichtiges Projekt für die Energiewende und eine stabile Versorgung. Stromerzeugung und -verbrauch lassen sich dadurch in Zukunft besser aufeinander abstimmen“, unterstreicht Norbert Jungjohann, Geschäftsführer der Husum Netz, die Bedeutung und fügt hinzu: „Um dem ambitionierten Zeitplan der Bundesregierung zu begegnen, haben wir einen Ausrollplan erstellt, den wir jährlich aktualisieren und neu priorisieren.“ Netzkundinnen und -kunden müssen nichts tun, die Husum Netz kommt direkt auf diejenigen zu, die 2025 einen neuen Zähler erhalten. Mindestens zwei Wochen vorher informiert der Messstellenbetreiber über den tatsächlichen Einbautermin. Die Kosten für den Einbau und Betrieb tragen die Kundinnen und Kunden anteilig. Der Preis orientiert sich dabei an einer von der Bundesregierung festgesetzten Preisobergrenze, die verbleibende Differenz trägt der Netzbetreiber. Informationen zu den Entgelten und zum Smart Meter Rollout gibt es online unter: www.husumnetz.mein-smart-meter.de.
Im Gegensatz zu „modernen Messeinrichtungen“, von denen die Husum Netz seit 2018 bereits knapp 8.000 eingebaut hat, verfügen intelligente Messsysteme neben einem elektronischen Zähler zudem über eine Kommunikationseinheit. Diese heißt im Fachjargon „Smart-Meter-Gateway“ und ermöglicht es, Verbrauchsdaten über eine gesicherte Verbindung direkt und automatisch an den Messstellenbetreiber sowie den Energieversorger zu übermitteln. „Beide Zähler verfügen über ein digitales Display und erlauben es, Zählerstände tagesgenau abzulesen sowie die Verbrauchshistorie abzufragen“, erklärt Nils Harms, Projektleiter bei der Husum Netz, die Vorteile der neuen Messsysteme. Er ergänzt: „Die verbaute Technik folgt dabei den höchsten Sicherheitsstandards und wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.“ Welcher Zähler mit oder ohne Kommunikationseinheit wo eingesetzt wird, hängt mit dem Jahresstromverbrauch zusammen.
Wer erhält ein intelligentes Messsystem?
Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt den Einbau eines intelligenten Messsystems für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) vor. Auch Netzkundinnen und -kunden, die seit dem 1. Januar 2024 eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ wie eine Wärmepumpe, eine Wallbox und/oder einen Batteriespeicher installiert haben, brauchen gemäß dem § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einen intelligenten Zähler. Gleiches gilt für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt (kW), die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fallen. Das können zum Beispiel PV-Anlagen sein.
Maßnahme für ein stabiles Netz
In Deutschland werden immer mehr Wärmepumpen eingebaut und PV-Anlagen sehr häutig auch in Kombination mit Batteriespeichern in Betrieb genommen. Hinzu kommen zahlreiche Elektroautos und private Ladeeinrichtungen. Das könnte das Stromnetz an manchen Tagen im Jahr übermäßig belasten, denn Stromverbrauch sowie -einspeisung können je nach Tageszeit und Wetter teils stark variieren. Verbrauch und Erzeugung müssen besser aufeinander abstimmbar sein. Die intelligenten Messsysteme sind dafür der Hebel. Sie können dabei helfen, Engpässe im Verteilnetz zu minimieren, indem sie dem Netzbetreiber ermöglichen, in Ausnahmefällen die Stromflüsse gezielt zu steuern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er erlaubt Verteilnetzbetreibern, den Strombezug von beispielsweise Wärmepumpen zeitweise und in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu drosseln, um das Netz zu entlasten. In Husum seien Engpässe derzeit nicht zu befürchten, gibt Nils Harms Entwarnung. Dennoch sei es wichtig, schon heute an Morgen zu denken. „Dank der intelligenten Zähler können wir bei Bedarf auf Schwankungen reagieren und so die Netzstabilität sichern“, erklärt er und unterstreicht: „Das Abschalten von Anlagen ist nicht erlaubt, da müssen Kundinnen und Kunden keinerlei Bedenken haben.“