Energie für Neues
14. November 2024
Stadtwerke senken Preise
Strompreis sinkt zum 1. Januar 2025 deutlich – Stadtwerke Husum haben vorausschauend eingekauft und geben Vorteile weiter – Preissenkung auch beim Gas in Planung
HUSUM. Gute Nachrichten für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Husum: Zum 1. Januar 2025 kann der kommunale Versorger die Strompreise senken. Das gilt für Sondertarife ebenso wie für die Grundversorgung. „Als kommunaler Versorger setzen wir auf eine vorausschauende Beschaffungsstrategie. Wir haben wohlüberlegt eingekauft und freuen uns, dass wir diese deutlichen Preisvorteile jetzt an unsere Kunden weitergeben können“, sagt Benn Olaf Kretschmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum. „Was sich ebenfalls auf die Verbraucherpreise auswirkt, sind die ab Januar 2025 sinkenden Netzentgelte“, erläutert Martina Brandt, Leiterin Vertrieb bei den Stadtwerken Husum. Der Energieversorger informiert alle Kundinnen und Kunden rechtzeitig vorab mit einem Schreiben über die Preisanpassung.
Senkung auch beim Gas geplant
Auch eine Senkung der Gaspreise stellen die Stadtwerke Husum für 2025 in Aussicht, allerdings noch nicht zum Januar. „Hier rechnen wir noch, weil die Höhe einiger Umlagen bisher nicht bekannt ist“, erläutert Martina Brandt. Im Gegensatz zum Strom werden die Netzentgelte beim Gas in Schleswig-Holstein steigen, was die Bundesnetzagentur unter anderem mit der gesunkenen Nachfrage nach Gas begründet. Auf Grund dieser Entwicklung sind derzeit stark steigende Gaspreise in aller Munde. Hier können die Stadtwerke Husum Entwarnung geben: Aufgrund der durchdachten, langfristigen und auf Versorgungssicherheit ausgerichteten Einkaufsstrategie können sie diesen Anstieg der Netzentgelte auffangen.
Umlagen beim Strom – feste Bestandteile
Der Strompreis ist ein komplexes Gefüge aus festen Bestandteilen und Beschaffungskosten. Den sinkenden Netzentgelten stehen auch Fixkosten gegenüber, die 2025 steigen. Dazu gehört die so genannte KWKG-Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Mit diesem Geld sollen Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen unterstützt werden, um ihre Kosten zu decken. Die Offshore-Netzumlage wiederum dient der Finanzierung von Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks bei Netzunterbrechungen. Bei der so genannten StromNEV-Umlage finanzieren Letztverbraucher die reduzierten Netzentgelte von Unternehmen, die ihre Spitzenlast in lastschwache Nebenzeiten verlagern und dadurch für eine Entlastung des Stromnetzes sorgen.
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