Energie für Neues
10. Juni 2022
Entlastung beim Strompreis
Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli – Husumer Stadtwerke geben Preissenkung in vollem Umfang weiter
HUSUM. Zum 1. Juli sinkt der Strompreis für alle Haushalte um 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto. Möglich macht das die Entscheidung der Bundesregierung, die EEG-Umlage vollständig wegfallen zu lassen. Davon profitieren jetzt alle Stromletztverbraucher, auch die Kunden der Stadtwerke Husum GmbH. Benn Olaf Kretschmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Husum, begrüßt die Entscheidung: „Die hohen Einkaufspreise bei Strom und Gas werden uns alle noch eine Weile begleiten. Der Wegfall der EEG-Umlage ist jetzt ein Zeichen der Regierung, dass sie alle Haushalte entlasten möchte. Das geben wir gern direkt an unsere Kundinnen und Kunden weiter.“ Die Husumer Stadtwerke haben den Wegfall der Umlage bereits im System hinterlegt. Ab dem 1. Juli gilt der neue Preis. Kunden müssen keine Zählerstände schicken, stattdessen werden diese gemäß der Verordnung anhand der nächsten Erfassung rechnerisch ermittelt. Wer möchte, kann eine Zwischenablesung selbständig im Kundenportal erfassen und gegebenenfalls eine Abschlagsänderung festlegen. Die Husumer Stadtwerke empfehlen, die Zahlungen nicht zu reduzieren und stattdessen die Preissenkung jetzt als Polster für kommende Jahresendabrechnungen zu nutzen.
Hintergrund der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 erhoben und von allen Endkunden mit der Stromrechnung bezahlt. Mit dem Geld wird der Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken gefördert und mitfinanziert. Die Umlage sollte ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2022 erhoben werden. Weil es in diesem Jahr durch den Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem enormen Anstieg der Energiepreise gekommen ist, hat der Gesetzgeber die Senkung auf 0 Cent bereits zur Jahresmitte beschlossen. Die Umlage übernimmt ab Juli der Bundeshaushalt, nachdem der Bundestag Ende April für eine entsprechende Gesetzesänderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gestimmt hat.
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Norbert Jungjohann
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