Änderungen bei Meldung von Ein-/ Auszügen
24-Stunden Lieferantenwechsel
Energie für Neues
Änderungen bei der Meldung von Ein-/ Auszügen:
Ab Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft.
Diese Neuerungen ermöglichen es sowohl Privatpersonen als auch der Wohnungswirtschaft, den Stromversorger innerhalb eines Kalendertages zu wechseln. Dadurch wird der Wechselprozess deutlich beschleunigt und bietet mehr Flexibilität.
Aus diesem Grund ergeben sich ab dem 06.06.2025 folgende wesentliche Änderungen bei der Ummeldung von Stromlieferverträgen:
- Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind nicht mehr zulässig. Neue Stromlieferverträge können künftig ausschließlich mit einem Startdatum in der Zukunft abgeschlossen werden.
- Ab dem 06.06.2025 ersetzt die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) die bisher verwendete Zählernummer zur Bestimmung der Lieferstelle. Diese elfstellige Nummer sorgt für eine eindeutige und standardisierte Zuordnung von Abnahmestelle und Zähler und erleichtert somit die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. Die MaLo-ID ist auf Ihrer Stromrechnung zu finden.
- Nur Stromverträge sind von dieser Regelung betroffen – Verträge für Erdgas, Wasser oder Fernwärme bleiben davon unberührt. Dennoch empfehlen wir auch hier eine rechtzeitige Meldung mit 14 Tagen Vorlauf.
- Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und technischer Voraussetzungen ist eine Kulanzregelung nicht möglich. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ein- oder Auszüge – sowohl Ihre eigenen als auch die Ihrer Mieter – rechtzeitig gemeldet werden und alle Angaben korrekt sind, um eine reibungslose Ummeldung zu gewährleisten.