Änderungen bei Meldung von Ein-/ Auszügen

24-Stunden Lieferantenwechsel

Energie für Neues

Änderungen bei der Meldung von Ein-/ Auszügen:

Ab Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft.

Diese Neuerungen ermöglichen es sowohl Privatpersonen als auch der Wohnungswirtschaft, den Stromversorger innerhalb eines Kalendertages zu wechseln. Dadurch wird der Wechselprozess deutlich beschleunigt und bietet mehr Flexibilität.

Aus diesem Grund ergeben sich ab dem 06.06.2025 folgende wesentliche Änderungen bei der Ummeldung von Stromlieferverträgen:

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind nicht mehr zulässig. Neue Stromlieferverträge können künftig ausschließlich mit einem Startdatum in der Zukunft abgeschlossen werden.
  • Ab dem 06.06.2025 ersetzt die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) die bisher verwendete Zählernummer zur Bestimmung der Lieferstelle. Diese elfstellige Nummer sorgt für eine eindeutige und standardisierte Zuordnung von Abnahmestelle und Zähler und erleichtert somit die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. Die MaLo-ID ist auf Ihrer Stromrechnung zu finden.
  • Nur Stromverträge sind von dieser Regelung betroffen – Verträge für Erdgas, Wasser oder Fernwärme bleiben davon unberührt. Dennoch empfehlen wir auch hier eine rechtzeitige Meldung mit 14 Tagen Vorlauf.
  • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und technischer Voraussetzungen ist eine Kulanzregelung nicht möglich. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ein- oder Auszüge – sowohl Ihre eigenen als auch die Ihrer Mieter – rechtzeitig gemeldet werden und alle Angaben korrekt sind, um eine reibungslose Ummeldung zu gewährleisten.

Kurz zusammengefasst

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.

  • Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) ersetzt die Zählernummer zur Identifikation.

  • Eine Kulanzregelung ist nicht möglich.

  • Betroffen sind Stromverträge. Alle weiteren zunächst nicht.

FAQ

Noch weitere Fragen?

Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Lieferbeginn. Diese Frist gibt uns ausreichend Vorlauf, um Ihren Ein- oder Auszug fristgerecht zu bearbeiten und mögliche Rückfragen rechtzeitig zu klären.

Derzeit nutzen Sie hierfür am einfachsten unser Kundenportal. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice unter kundenberatung@stadtwerke-husum.de zur Verfügung.

Zur eindeutigen Zuordnung benötigen wir Ihre Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). (Alternativ Ihre Zählernummer) Diese finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung. Bitte halten Sie außerdem Ihre Anschrift, das gewünschte Datum des Lieferbeginns sowie ggf. Ihre Kundennummer bereit.

Nein. Die neuen gesetzlichen Vorgaben gelten ausschließlich für Stromlieferverträge.
Erdgas-, Wasser- und Fernwärmelieferverträge können weiterhin – sofern technisch möglich – auch rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Dennoch empfehlen wir auch hier eine rechtzeitige Meldung mit 14 Tagen Vorlauf.

Vertraglich haftet gegenüber dem Energieversorger immer die Person, die an der MaLo-ID angemeldet ist. Sollte sich der Vormieter nicht rechtzeitig abmelden, bleibt er weiterhin unser Vertragspartner. Streitigkeiten über anteilige Verbrauchskosten sind zwischen den Mietparteien zu klären.

Nein. Ihre Energieversorgung ist jederzeit gesichert. Die Umstellung erfolgt ausschließlich administrativ im Hintergrund – es entstehen keine Versorgungsunterbrechungen.

Sollte sich im Nachhinein eine fehlerhafte Zuordnung (z. B. durch eine Zählerverwechslung) herausstellen, kann die Korrektur ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Rückwirkende Änderungen sind gesetzlich ausgeschlossen – auch Kulanzlösungen sind nicht zulässig.

Ja, Sie können grundsätzlich jederzeit zukunftsgerichtet den Stromanbieter wechseln – unabhängig vom Monat oder Datum. Beachten Sie jedoch, dass bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen weiterhin Gültigkeit haben.