Steuerbare
Verbrauchs-
einrichtungen.
Häufig gestellte Fragen.
Richtige Antworten.
§14a EnWG
Energie für Neues
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Informationen zur Neuregelung des §14a EnWG
Mit der Umstellung des Energiesystems müssen immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in die Verteilnetze eingebunden werden. Die bestehende Infrastruktur der Verteilnetze ist jedoch nicht ausreichend auf den wachsenden Bedarf durch diese Technologien ausgerichtet. Um dennoch einen reibungslosen und verzögerungsfreien Anschluss sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur eine neue Regelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erlassen.
Im Rahmen dieser Regelung ist der Netzbetreiber berechtigt, den Leistungsbezug von steuerbaren Verbrauchern vorübergehend zu drosseln, wenn dies erforderlich ist, um Gefährdungen oder Störungen der Netzsicherheit und -zuverlässigkeit zu verhindern. Als Kompensation für die Steuerbarkeit profitieren Kunden von reduzierten Netzentgelten.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen beispielsweise folgende Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
- Wärmepumpen
- Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Batteriespeicher (hier nur der Leistungsbezug)
- Klimageräte
Nachtspeicherheizungen gelten nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von §14a EnWG und werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert.
Wen betrifft die Neuregelung?
Ab dem 01.01.2024 unterliegen steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsbereich mit einer installierten Leistung von mehr als 4,2 kW der Neuregelung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens zum 01.01.2029 in das neue Gesetz überführt werden. Bestehende Anlagen, für die keine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber existiert, bleiben hingegen dauerhaft von den neuen Vorgaben ausgenommen.
Kunden haben die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln und von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren, sofern die betroffenen Anlagen steuerbar sind. Wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter kundenberatung@stadtwerke-husum.de
Was passiert jetzt?
In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer drohenden Überlastung des Niederspannungsnetzes, ist ein maximal zweistündiger täglicher Eingriff in den Betrieb der Verbraucher zulässig. Die entsprechenden Schaltzeiten werden im Rahmen eines transparenten, planerischen Verfahrens festgelegt und unseren Kunden frühzeitig mitgeteilt. Während dieser Schaltzeiten kann die maximale Bezugsleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen auf mindestens 4,2 kW reduziert werden, wodurch Elektrofahrzeuge langsamer geladen werden.
Der übliche Haushaltsverbrauch bleibt von einer möglichen Steuerung unberührt.
Aktuell gibt es in unserem Netzgebiet keine derartigen Engpässe. Sollte sich die Situation ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.