Energie für Neues

27. Oktober 2020

Wohnquartiere aufwerten mit E-Mobilität – darauf kommt es an!

Unser Blick auf die Frage, wie Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften ihre Wohnquartiere schnell und langfristig aufwerten können.

Obwohl wir uns mittlerweile (2020) bereits im 12. Jahr der Serienfertigung von Elektro-PKW bewegen – alltäglich sind sie für viele Autofahrer immer noch nicht. Das zeigt sich nicht nur in der Zurückhaltung der Kunden bei Kauf oder Leasing eines reinen Elektro- oder eines Hybridfahrzeugs, sondern auch in der in weiten Teilen Deutschlands noch viel zu gering ausgebauten Lade-Infrastruktur. Und darunter sind nicht nur die Schnell-Ladesäulen an Landstraßen und Autobahnen zu verstehen, sondern auch die eingeschränkten Möglichkeiten für Mieter, ein E-Auto zu Hause aufzuladen.

Die meisten Haushalte in Deutschland (knapp 60%) sind Mieterhaushalte, und diese befinden sich mehrheitlich in Mehrparteien-Häusern. Haben dort theoretisch alle Mieter einen eigenen Stellplatz für ihr Auto? Wohl kaum. Stellplätze sind inzwischen nicht nur in Ballungszentren ein teures Gut geworden. Und so sind es aktuell vor allem die Hauseigentümer mit eigener Garage / Carport, die ihr E-Auto jederzeit zuhause sicher und trocken an der eigenen Wallbox aufladen können. Klassische Wohnungsmieter haben hier meist das Nachsehen.

Wer muss denn die Energiewende vorantreiben?

Die klassische „Henne-Ei“ Thematik. Autofahrer würden sich ja ein Elektroauto kaufen, wenn es genügend Ladesäulen gäbe. Investoren würden neue Ladepunkte schaffen, wenn es nur genügend zahlende Abnehmer für den Autostrom gäbe.

Mit einem gesamten Marktanteil von knapp 3% werden Elektroautos aber in diesem Jahr vermutlich nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Förderungen einen enormen Zuwachs verzeichnen können. Und somit haben 3 von 100 Autofahren grundsätzlich Bedarf an einem Stellplatz mit Ladeinfrastruktur.

Die Bundesregierung hat diesen Bedarf im neuen „Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG“ berücksichtigt.

So sollen sich zumindest Wohnungseigentümer (wenn baulich möglich) auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug installieren lassen können. Das ist natürlich direkt für das selbst bewohnte Eigentum interessant, kann aber auch eine lukrative Investition sein, wenn Stellplätze zur Wohnung oder separat vermietet werden können.

Für Mieter ergeben sich aber ebenfalls Neuerungen: Sie können als Bewohner einer gemieteten Eigentumswohnung mit Stellplatz nun die Bereitstellung einer Wallbox bei ihrem Vermieter beantragen (auf eigene Kosten), auch wenn dieser Antrag dann noch durch die Instanz der Eigentümerversammlung durchgebracht werden muss.

Nun soll im Grundsatz aber nicht ein Rechtsanspruch im Fokus der Betrachtung einer Aufwertung der Wohnquartiere stehen – sondern vielmehr der Blick auf die Frage, wie Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften ihre Wohnquartiere schnell und langfristig aufwerten können.

Und da besteht neben den vielen „eh schon bekannten“ Möglichkeiten die Option, eine Ladeinfrastruktur für E-PKW Fahrer zu schaffen, die

  • auf die Energiewende einzahlt, wenn die Säule mit grünem Strom gespeist wird
  • die Wohnung höherpreisig vermietbar macht, wenn ein Stellplatz mit Säule bereitgestellt wird
  • den Stellplatz an einen externen E-Auto-Fahrer zu einem höheren Preis vermietbar macht
  • die Kaufentscheidung für ein E-Auto erleichtert, da nun eine immer verfügbare Ladestation vorhanden ist
  • die öffentlichen Ladesäulen entlastet, was wiederum mehr E-Auto-Ladungen ermöglicht

Sicher lassen sich noch viele Gründe finden, die FÜR die Bereitstellung von noch mehr Ladepunkten sprechen, doch sollen auch die Hürden auf dem Weg dahin nicht unerwähnt bleiben.

Mal abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen, die es immer zu beachten und zu berücksichtigen gilt: Die Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur ist eine langfristige Investition, die neben den einmaligen Kosten auch eine dauerhafte Pflege / Wartung mit einschließt – und die sich natürlich für einen Vermieter auch langfristig lohnen soll. (Oder natürlich für den Mieter, der die Kosten im Zweifel alleine tragen muss).

Die rechtlichen Aspekte betreffen nicht nur die Bereiche des Wohnungseigentums, sondern auch Fragen hinsichtlich der Steuer und Abrechnung, Landesbauordnungen oder der Ladesäulenverordnung.

Finanzielle Aspekte dürfen natürlich in der Betrachtung nicht fehlen, denn schließlich wollen Wohnungsbaugesellschaften oder private Vermieter wissen, ob sich der Einbau einer oder mehrere Säulen für sie lohnt – und Nutzer wollen wiederum genau wissen, welche Kosten für die Bereitstellung und die Nutzung der Säulen auf sie zukommt.

Und alle anderen Mieter / Bewohner müssen sicher sein können, dass die verwendete Technik sicher ist und keinen Einfluss auf die Wohnqualität hat.

Kann das hergestellt werden?

Natürlich kann es das. Die geltenden Gesetze und Verordnungen geben dafür den nötigen Rahmen, aber schöner klingt es doch aber, wenn es vielleicht schon bald dadurch selbstverständlich wird, überall und zu jeder Zeit sein E-Auto mit grünem Strom laden zu können. Dafür braucht es natürlich viel mehr öffentliche Ladepunkte – aber eben auch das Mitwirken der Privatwirtschaft und des kommunalen Wohnungsbaus.

Habt ihr Fragen dazu, wie ihr eure Wohnanlage mit E-Ladepunkten lukrativ, günstig und „grün“ aufwerten könnt? Dann wendet euch gerne an uns – unsere darauf spezialisierten Verkaufsberater sind gerne für euch da! Hier könnt ihr unverbindlich Kontakt aufnehmen.