Energie für Neues
22. Oktober 2025
Die „Smart Meter“ kommen
Husum Netz verbaut ab Mitte Oktober bis Ende des Jahres rund 420 intelligente Messsysteme im Versorgungsgebiet – Geräte verzögert vom Hersteller geliefert – Gesetzliche Quote wird trotz Verzögerung erfüllt
HUSUM. Damit die Energiewende mit dezentralen Einspeiseanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelingt und die Stromversorgung in Deutschland auch in Zukunft gut funktioniert, ist der Einbau intelligenter Messsysteme, so genannter „Smart Meter“, zwingend notwendig. Das Messstellenbetriebsgesetz gibt deshalb vor, dass die Geräte bis 2032 deutschlandweit verbaut sein müssen. Schon zu Beginn des Jahres hatte die Stadtwerke Husum Netz GmbH (Husum Netz) den „Rollout“, also das großflächige Ausrollen der Smart Meter, geplant – der dann aber aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers verschoben werden musste. Nun sind die Geräte da: Ab Mitte Oktober verbaut die Husum Netz noch in diesem Jahr rund 420 intelligente Messsysteme im gesamten Netzgebiet. In den Folgejahren wird die Husum Netz weitere rund 1.700 intelligente Messsysteme in diversen Kundenanlagen einbauen.
Sowohl Haushalte als auch Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden sowie Betreiber von Einspeiseanlagen erneuerbarer Energien mit einer Leistung über 7 Kilowatt erhalten so ein intelligentes Messsystem. Überrascht wird dabei niemand: „Wir kündigen die Arbeiten rund 14 Tage im Voraus schriftlich an“, sagt Michael Jensen, Teamleiter Messstellenbetrieb bei der Husum Netz. Das Netzgebiet umfasst neben der Stadt Husum auch Mildstedt und Hattstedt. Mit dem Rollout bis zum Ende des Jahres erfüllt die Husum Netz die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Quote trotz der Verzögerung: 20 Prozent der Smart Meter müssen bis Ende 2025 verbaut sein.
Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem
Aber was genau ist eigentlich ein Smart Meter? In Zukunft gibt es zwei Varianten von digitalen, elektronischen Zählern. Sie ersetzen die analogen Zähler mit der Drehscheibe. Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6.000 Kilowattstunden jährlich und EEG-Anlagenbetreiber, die eine Anlage kleiner als 7 Kilowatt betreiben, erhalten eine so genannte „moderne Messeinrichtung“. Die Husum Netz verbaut diese Geräte schon seit Jahren, wenn die Eichgültigkeit des klassischen „Ferraris-Zählers“ abgelaufen ist. Eine moderne Messeinrichtung besteht aus einem elektronischen Messwerk und einem digitalen Display. Sie erlaubt Verbrauchern, verschiedene Verbrauchszeiträume miteinander zu vergleichen und den eigenen Verbrauch auf diese Weise zu optimieren. Das Gerät übermittelt keine Daten an den Messstellenbetreiber.
Beim so genannten „intelligenten Messsystem“ oder auch „Smart Meter“ hingegen ist das anders: Diese Geräte bestehen aus einem elektronischen Zähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten „Smart Meter Gateway“. Das Gateway ermöglicht es, Verbrauchsdaten sicher zu erfassen, zu speichern und über eine gesicherte Verbindung automatisch an den Messstellen- und den Netzbetreiber sowie an den Energielieferanten zu übermitteln. Smart Meter können künftig helfen, Engpässe im Verteilnetz zu vermeiden, indem sie dem Netzbetreiber ermöglichen, in Ausnahmefällen die Stromflüsse zu steuern.
Bei zunehmender Stromerzeugung aus dezentralen erneuerbaren Quellen wie PV-Anlagen ist diese Möglichkeit der Steuerung unerlässlich. Gesetzlich geregelt ist dieses Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2023 für Anlagen über 25 Kilowatt. Im Februar dieses Jahres trat das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ in Kraft. Es ist auch als „Solarspitzengesetz“ bekannt. Damit sollen sowohl temporäre Netzüberlastungen, die durch die Einspeisung von Photovoltaikanlagen hervorgerufen werden, als auch negative Strompreise vermieden werden.
Auch der Strombezug von größeren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Batterieanlagen können vom Netzbetreiber zeitweise in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen auf ein Leistungsminimum gedrosselt werden, um das Netz zu entlasten. Mit so einer Netzentlastung soll gleichzeitig der Weiterbetrieb dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährleistet sein. Die gesetzliche Grundlage wurde im Januar 2024 mit der Neuregelung des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Bundestag verabschiedet.
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Norbert Jungjohann
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