Informationen zur Situation auf dem Energiemarkt

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FAQ
zu Preisbremsen, Steuern und CO2-Preis

Gas­speicher­umlage
Informationen

FAQ
zur Gas­speicher­umlage

FAQ zum Wegfall der Energie­preis­bremsen, zur vorübergehenden Umsatz­steuer­senkung und zum CO2-Preis

Am Freitag, 15. Dezember 2023, hat der Bundesrat final entschieden, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 wegfallen werden. Darüber hinaus wird der CO2 Preis von bisher 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne erhöht – ebenfalls zum 1. Januar. Die Umsatzsteuer bleibt zunächst beim verminderten Satz von 7 Prozent.

Die Idee der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme war es, die Verbraucher vor den allgemein hohen Energiekosten zu schützen und die Preise durch einen staatlichen Zuschuss zu „deckeln“. Da diese Deckelung durch die Bundesregierung nun wegfällt, zahlen Vertragskunden ab 1. Januar 2024 genau den Preis, der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbart wurde.
Um die Verlängerung der Preisbremsen gab es im Zuge der Haushaltsdebatte und der Neubewertung der Haushaltsplanung lange Diskussionen. Die Gelder für die Preisbremsen stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und dürfen nicht mehr dafür verwendet werden. Dazu gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November. Bis zum 15. Dezember war noch offen, ob dies vielleicht doch möglich ist, aber jetzt ist die Entscheidung endgültig gefallen.
Nein, die Energiepreise der Stadtwerke Husum verändern sich nicht. Jedoch hängt es von Ihrem Vertrag ab, ob Sie durch den Wegfall der Preisbremsen künftig mehr bezahlen müssen. Einige unserer Preise liegen über dem „Deckel“ der Preisbremsen. Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, bezahlt ab 1. Januar 2024 den regulären Preis ohne den staatlichen Zuschuss.
Der Wegfall der Preisbremsen macht sich beim Wärmepreis generell deutlicher bemerkbar als beim Strom und beim Gas. Das liegt aber nicht daran, dass Fernwärme unverhältnismäßig teuer wäre. Sondern daran, dass die Preisbremse für Wärme seitens der Bundesregierung deutlich niedriger angesetzt war als beispielsweise beim Gas: Während die Preisbremse für Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, setzt die Preisbremse für Wärme schon bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde an. Eine Senkung der Wärmepreise ist derzeit nicht möglich. Denn die Veränderungen von aktuellen Brennstoffpreisen wie Gas oder Heizöl wirken sich immer zeitverzögert auf die Wärmepreise aus.
Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Husumer Stadtwerke informieren alle Kundinnen und Kunden, deren Abschlagszahlungen sich verändern, rechtzeitig vorher in individuellen Schreiben. Die Umstellung der Abschlagszahlungen erfolgt „automatisch“ durch die Stadtwerke Husum. Der Wegfall der Preisbremsen wird rechnerisch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zum 1. Januar 2024 umgesetzt.
Die Umsatzsteuer bleibt zunächst beim verminderten Satz von 7 Prozent, es ist aber noch nicht klar, wann sie wieder auf 19 Prozent steigt – spätestens jedoch zum 31. März. Hintergrund ist: Die Bundesregierung hatte die Umsatzsteuer für Gas und Wärme im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Absenkung war im Gesetz bis Ende März 2024 befristet. Dann hat die Bundesregierung beschlossen, dass die verminderte Umsatzsteuer nur bis Ende Februar gelten soll. Aber auch hier hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November (siehe Frage 2) die Karten noch einmal neu gemischt: Lange war nicht klar, ob der Steuersatz für Gas und Wärme schon zum 1. Januar wieder auf 19 Prozent steigt. Da es am 14. Dezember keine Einigung gab, bleibt es bei der Regelung, dass der verminderte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf Gas- und Wärmelieferung bis 31. März zur Anwendung kommt – soweit seitens der Regierung zuvor keine andere Entscheidung getroffen wird.
Sollte die Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent steigen, bedeutet das, dass sich Ihr Gas- bzw. Wärmepreis um 11,2 Prozent brutto erhöht. Auch diese Anpassung nehmen die Stadtwerke Husum automatisch vor, die Kundinnen und Kunden müssen sich um nichts kümmern. Die Anpassung erfolgt so, wie es der Gesetzgeber vorgibt.
Im Dezember hat die Bundesregierung entschieden, dass der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 nicht wie geplant auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro Tonne steigt. Das Heizen mit Öl und Gas wird damit teurer. 2023 lag der CO2-Preis noch bei 30 Euro pro Tonne. Wie sich der Sprung auf 45 Euro auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel: Ein älteres Einfamilienhaus verbraucht etwa 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr bei rund 4 Tonnen CO2. Das sind beim aktuellen CO2-Preis 180 Euro pro Jahr, 2023 waren es noch 120. Im Vergleich zu 2023 entstehen in diesem Beispiel Mehrkosten von 60 Euro jährlich. Die Stadtwerke Husum setzen auch diese Änderung automatisch für ihre Kundschaft um.
Nein, die Preise der Stadtwerke Husum bleiben zunächst auf dem gleichen Niveau wie gehabt. Auf Grund der allgemein gesunkenen Preise am Beschaffungsmarkt haben wir bereits im Sommer 2023 die Preise neu kalkuliert und den Trend an ihre Kundschaft weitergegeben. Dabei haben wir Weitsicht walten lassen und auch schon Effekte des kommenden Jahres berücksichtigt. Die Stadtwerke haben eine langfristige Beschaffungsstrategie und können dadurch Preissprünge nach oben abfangen und damit ihre Kundschaft schützen. Dafür können sie aber nicht auf jede kurzfristige Veränderung am Markt sofort reagieren.

Informationen zur Gas­speicher­umlage

1. Januar 2024

Mit der zunehmenden Drosselung der Gasexporte seitens Russland hat sich die Situation auf den Energiemärkten stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt. Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesregierung ab Oktober 2022 mit der Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage zwei neue Umlagen beschlossen. Die Gasbeschaffungsumlage wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.

Die Gasspeicherumlage beträgt seit 1.1.2024 0,186 Cent pro Kilowattstunde netto.

FAQ zur Gasspeicherumlage

Die Bundesregierung hat vom Energiesicherungsgesetz (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen. Diese besagen, dass im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen den Gasimporteuren Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen erstattet werden können. Diese Mehrkosten werden in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage an die Endverbraucher weitergegeben. Die Bundesregierung hat am 3. Oktober 2022 die Rückwirkung der Gasbeschaffungsumlage zum 9. August 2022 verkündet und somit ist diese Umlage abgeschafft.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Die Gasspeicherumlage wird seit Oktober 2022 erhoben. Die Gasbeschaffungsumlage wurde zwischenzeitlich aufgehoben und wird daher nicht mehr berechnet. Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.
Die Veröffentlichung der Erhöhung der Gasspeicherumlage erfolgte am 16. November 2023. Die Höhe beträgt ab dem 1. Januar 2024 0,186 ct/kWh (netto). Die festgelegte Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass bereits nach drei Monaten Änderungen eintreten, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen, jedoch sowohl nach oben als auch nach unten.
Die herausfordernde Lage der Gaspreise von 2021-2022 konnte dank einer vorausschauenden und nachhaltigen Einkaufsstrategie größtenteils abgefedert werden. Die Gesamtlage an den Energie- und Wärmemärkten hat sich seit 2022 deutlich verbessert. Trotzdem ist man durch die aktuelle Haushaltskrise in 2024 mit erhöhten Netzentgelten und CO₂-Preisen konfrontiert. Zusätzlich entfallen die Preisbremsen für Gas und Strom. Die Mehrwertsteuer für Gas soll ebenfalls wieder auf 19% angehoben werden. Somit sind zukünftige Preisanpassungen wahrscheinlich.

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.

Eine automatische Erhöhung der Abschläge aufgrund der Änderung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2024 ist nicht vorgesehen. Selbstverständlich können Sie Ihre Abschläge jederzeit über das Kundenportal anpassen.

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei Ihrem Energieversorger. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.

Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.

Wir erzielen durch die aktuelle Situation keinen zusätzlichen Gewinn! Die Umlagen geben wir Ihnen 1:1 weiter. Wir erhalten keine Gasumlage, müssen sie aber – wie andere Steuern, Abgaben und Umlagen – an die Kunden weitergeben.
Die Wärmewende in Deutschland ist bereits in vollem Gange. Ab 2024 dürfen Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, nicht mehr als alleiniges Heizgerät in Neubauten und Bestandsgebäuden eingebaut werden. Wenn also ein Austausch oder Neubau ansteht, ist es ratsam, mit einem Energieberater einen individuellen Heizungssanierungsplan für Ihr Haus zu entwickeln. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne mit Tipps und Informationen zur Seite.
Die Gasversorgung ist gesichert! Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden, sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung und die deutsche Wirtschaft insgesamt. Obwohl die Gasimporte aus Russland 2022 vollständig weggefallen sind, konnten Importe aus den Niederlanden, Norwegen und LNG-Lieferungen aus den USA die weggefallenen Mengen kompensieren.

Ja. Denn um Erdgas zu sparen, hilft es auch, den Einsatz von Strom, Fernwärme oder Warmwasser im Haushalt zu reduzieren. Denn Fernwärme wird bei uns aus Erdgas erzeugt. Wird die Wohnungstemperatur um einen Grad abgesenkt, spart das sechs Prozent Energie. So wird Gas für die Erzeugung der Fernwärme eingespart.

Auch Wasser muss, beispielsweise zum Duschen, erhitzt werden. Dies kann über einen Gasboiler oder über Fernwärme geschehen. Wird die Duschdauer oder die Wassertemperatur oder sogar beides reduziert, kann der Energieeinsatz für das Aufheizen des Wassers eingespart werden.

Energiesparen hilft überall. Ob Gas, Strom, Fernwärme oder Wasser. Jeder Beitrag hilft. Und wenn viele einen kleinen Teil leisten, kann etwas Großes zusammenkommen.