Informationen zur Situation auf dem Energiemarkt
Energie für Neues
FAQ zum Wegfall der Energiepreisbremsen, zur vorübergehenden Umsatzsteuersenkung und zum CO2-Preis
Am Freitag, 15. Dezember 2023, hat der Bundesrat final entschieden, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 wegfallen werden. Darüber hinaus wird der CO2 Preis von bisher 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne erhöht – ebenfalls zum 1. Januar. Die Umsatzsteuer bleibt zunächst beim verminderten Satz von 7 Prozent.
Informationen zur Gasspeicherumlage
1. Januar 2024
Mit der zunehmenden Drosselung der Gasexporte seitens Russland hat sich die Situation auf den Energiemärkten stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt. Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesregierung ab Oktober 2022 mit der Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage zwei neue Umlagen beschlossen. Die Gasbeschaffungsumlage wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Die Gasspeicherumlage beträgt seit 1.1.2024 0,186 Cent pro Kilowattstunde netto.
Energiespartipps
Energiespartipps sowie sämtliche Informationen rund um das Thema Energiesparen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima unter www.energiewechsel.de.
Ebenfalls sehr interessante Hilfestellungen zum Energiesparen finde Sie auch hier:
FAQ zur Gasspeicherumlage
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.