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Wie auf alle anderen Waren und Dienstleistungen wird auch auf den Strompreis die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) erhoben. Der Anteil der Mehrwertsteuer am Strompreis beträgt rund 16 Prozent.
Die Stromsteuer gehört zur Ökosteuer und wird als Mengensteuer auf den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten erhoben. Ziel der Ökosteuer ist die Verwirklichung der Anliegen der Umweltpolitik. Die Einnahmen aus der Ökosteuer werden zum Teil zur Reduzierung der Beitragssätze für die Sozialversicherung (Lohnnebenkosten) genutzt. Der Anteil der Stromsteuer am Strompreis beträgt rund 8 Prozent.
Damit der Strom bis zu Ihnen nach Hause gelangt, müssen Stromnetze bis zu Ihnen aufgebaut werden. Der Energieversorger muss hierzu meist öffentliche Verkehrswege nutzen. Im Rahmen der Konzessionsabgabe werden diese Wegerechte vergütet. Die Abgabe entrichtet der Energieversorger direkt an die jeweiligen Gemeinden. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt rund 7 Prozent.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verpflichtet uns zur Zahlung einer Abgabe zur Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Die hierdurch geförderten Anlagen (bspw. eine Gasturbine) erzeugen Energie durch Umwandlung eines Energieträgers (bspw. Gas) sowie durch Nutzung der dabei entstandenen Wärme und sind somit besonders effizient. Der Anteil der KWK-Umlage am Strompreis beträgt rund 0,1 Prozent.
Die EEG-Umlage wurde eingeführt, um die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Darunter fallen Solar-, Wind- und Wasserkraft, Biomasse und Deponiegas. Zurzeit beträgt der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis rund 14 Prozent bzw. 3,53 Cent.
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Betreiber von Erzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, für die Einspeisung ihres Stroms in das Netz einen festen Vergütungssatz. Dieser liegt deutlich über dem aktuellen Strompreis. Damit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, die Investitionen in ihre Anlage zu refinanzieren und allgemein ein Anreiz für Investitionen geschaffen. Die durch die Vergütung aus dem EEG entstehenden Mehrkosten werden jährlich von den vier großen überregionalen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Letztlich trägt also jeder Verbraucher mit der Zahlung der EEG-Umlage zum Ausbau Erneuerbarer Energien und damit zum Umwelt- und Klimaschutz bei.
Auf die Energiebeschaffung entfallen nur 25,5 Prozent Ihrer gesamten Stromkosten. Strom wird heute an Großhandelsmärkten wie der Strombörse EEX in Leipzig gehandelt. Der Beschaffungspreis ist vergleichbar schwankend wie ein Aktienkurs. Angebot und Nachfrage sind hierbei wesentliche Einflussfaktoren. Es gibt also keinen einheitlichen Einkaufspreis für Energie. Wir beschaffen daher unsere benötigten Energiemengen immer in Teilen zu verschiedenen Zeitpunkten. Über diesen Weg erreichen wir, dass Preisschwankungen nicht ständig zu Preisanpassungen führen und unsere Beschaffungspreise trotzdem dem allgemeinen Preistrend folgen. So optimieren wir für Sie unsere Energiebeschaffung.
20 Prozent der Stromkosten entfallen auf die Netzentgelte. Über diese Abgabe werden Investitionen in den Ausbau des Netzes, aber auch laufende Wartungsarbeiten und die Netzüberwachung sowie die Gewährleistung der Netz- und Versorgungssicherheit finanziert. Die Höhe des Netznutzungsentgeltes ist staatlich reguliert.
Für diesen Teil der Dienstleistungen des Netzbetreibers fallen 4,4 Prozent Ihrer Stromkosten an. Darin enthalten sind die Kosten für den Einbau, den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers und die Kosten für die jährliche Abrechnung.
Der Anteil der Vertriebskosten umfasst alle Ausgaben Ihres Energieversorgers zum Bereitstellen seiner Dienstleistung im Rahmen der Belieferung mit Strom. Der Anteil der Vertriebskosten am Strom beträgt 4,4 Prozent.
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