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Gemäß § 52 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (EEG 2009) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 49 EEG 2009 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der von den Stadtwerken Husum GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2010 sind nachfolgend dargestellt.
Letztverbraucherabsatz 2010: 107.417.540 kWh
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