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Die seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, (z.B. Wind- und Solarener-gieanlagen) in das öffentliche Versorgungsnetz wurde in 2009 novelliert. Damit wird u.a. die Umlage der Kosten aus dem EEG bundesweit einheitlich geregelt. Sicherlich haben Sie der Presse entnommen, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2011 = 3,53 Ct/kWh (netto zzgl. Umsatzsteuer) beträgt.
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